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   LAG Hessen, 17.11.2005 - 11 Sa 1890/04   

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https://dejure.org/2005,11276
LAG Hessen, 17.11.2005 - 11 Sa 1890/04 (https://dejure.org/2005,11276)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17.11.2005 - 11 Sa 1890/04 (https://dejure.org/2005,11276)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17. November 2005 - 11 Sa 1890/04 (https://dejure.org/2005,11276)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 9 Abs 1 AÜG, § 10 Abs 1 Nr 1 AÜG, § 242 BGB
    Arbeitnehmerüberlassung - Betriebsratsanhörung - vorsorgliche Kündigung - widersprüchliches Verhalten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Weiterbeschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers nach einer ordentlichen Kündigung; Voraussetzungen für das Bestehen eines fingierten Arbeitsverhältnisses; Bestimmung des Anwendungsbereichs des Grundsatzes von Treu und Glauben; Bestimmung des Zeitpunktes ...

  • Judicialis

    AÜG § 9 1; ; AÜG § 10 I 1; ; BGB § 242; ; BertrVG § 102 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufung auf fingiertes Arbeitsverhältnis bei zeitgleicher Kündigungsschutzklage - Zulässigkeit widersprüchlichen Verhaltens bei prozessualer Doppelstrategie

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 160/02

    Betriebliche Altersversorgung bei vermuteter Arbeitsvermittlung/unerlaubter

    Auszug aus LAG Hessen, 17.11.2005 - 11 Sa 1890/04
    Abschließend zu diesem Thema soll noch auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18.2.2003, 3 AZR 160/02 hingewiesen werden (dokumentiert in juris = DB 2003, 2181), in dem dieses erstmals in Frage gestellt hat, ob das Recht eines Arbeitnehmers, sich auf ein gesetzlich zwingend fingiertes Arbeitsverhältnis zu berufen, verwirken kann, also gemäß § 242 BGB das Berufen hierauf unzulässige Rechtsausübung darstellen kann, oder nur einzelne Rechte aus dem fingierten Arbeitsverhältnis verwirken können.

    Über die Qualifizierung der vertraglichen Grundlage eines drittbezogenen Arbeitnehmereinsatzes als Arbeitnehmerüberlassung oder Werkvertrag entscheidet die tatsächliche Durchführung, nicht die von den Parteien gewünschte Rechtsfolge, auch wenn sie schriftlich fixiert ist (ständige Rechtssprechung, zum Beispiel Bundesarbeitsgericht, 30.1.1991, 7 AZR 497/89, DB 1991, 2342; 9.11.1994, 7 AZR 217/94, DB 1995, 1566; 18.2.2003, 3 AZR 160/02, DB 2003, 2181 = dokumentiert in juris).

  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89

    Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 17.11.2005 - 11 Sa 1890/04
    Über die Qualifizierung der vertraglichen Grundlage eines drittbezogenen Arbeitnehmereinsatzes als Arbeitnehmerüberlassung oder Werkvertrag entscheidet die tatsächliche Durchführung, nicht die von den Parteien gewünschte Rechtsfolge, auch wenn sie schriftlich fixiert ist (ständige Rechtssprechung, zum Beispiel Bundesarbeitsgericht, 30.1.1991, 7 AZR 497/89, DB 1991, 2342; 9.11.1994, 7 AZR 217/94, DB 1995, 1566; 18.2.2003, 3 AZR 160/02, DB 2003, 2181 = dokumentiert in juris).

    Das ab diesem Zeitpunkt fingierte Arbeitsverhältnis steht einem vertraglich begründeten gleich und kann wie dieses nur durch Kündigung oder einvernehmliche Auflösung, nicht aber durch Änderungen in der tatsächlichen Vertragsdurchführung beendet werden (Bundesarbeitsgericht, 30.1.1991, DB 1991, 2342 a.E.).

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 17.11.2005 - 11 Sa 1890/04
    Selbst wenn man unterstellt, dass das Nachschieben von Kündigungsgründen (grundlegend hierzu Bundesarbeitsgericht, 11.4.1985, DB 1986, 1726 = NJW 1986, 3159) hier grundsätzlich zulässig wäre, hätte die Beklagte versäumt, die erforderlichen Fakten zur nachträglichen Information des Betriebsrats konkret (zu Art und Weise des Zugangs des Schreibens vom 23.9.2004, zur Wahrung der Anhörungsfrist) und unter Beweisantritt darzulegen.
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hessen, 17.11.2005 - 11 Sa 1890/04
    Der Kläger hat nach den vom Großen Senat aufgestellten Grundsätzen (BAG, Urteil vom 27.2.1985, NJW 1985, 2968) auch Anspruch auf vertragsgerechte Weiterbeschäftigung.
  • BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Hessen, 17.11.2005 - 11 Sa 1890/04
    Über die Qualifizierung der vertraglichen Grundlage eines drittbezogenen Arbeitnehmereinsatzes als Arbeitnehmerüberlassung oder Werkvertrag entscheidet die tatsächliche Durchführung, nicht die von den Parteien gewünschte Rechtsfolge, auch wenn sie schriftlich fixiert ist (ständige Rechtssprechung, zum Beispiel Bundesarbeitsgericht, 30.1.1991, 7 AZR 497/89, DB 1991, 2342; 9.11.1994, 7 AZR 217/94, DB 1995, 1566; 18.2.2003, 3 AZR 160/02, DB 2003, 2181 = dokumentiert in juris).
  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 51/90
    Auszug aus LAG Hessen, 17.11.2005 - 11 Sa 1890/04
    Fehlt es an einem abgrenzbaren, dem Werkunternehmer als eigene Leistung zurechenbaren und abnahmefähigen Werk, deutet dies auf Arbeitnehmerüberlassung hin, weil der Besteller dann durch seine Anweisungen den Gegenstand der vom Arbeitnehmer zu erbringenden Leistung überhaupt erst bestimmt und damit Arbeit und Einsatz für ihn bindend organisiert (Bundesarbeitsgericht 9.11.1994 und 30.1.1991, aa0 sowie Urteil vom selben Tag, 7 AZR 51/90, dokumentiert in juris).
  • BAG, 11.12.1996 - 5 AZR 708/95

    Rechtsmißbräuchliche Berufung auf ein Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Hessen, 17.11.2005 - 11 Sa 1890/04
    Die Rechtsordnung lässt grundsätzlich widersprüchliches Verhalten zu; Treu und Glauben gebieten nur dort eine Grenze, wo die Rechtsausübung missbräuchlich ist, wenn zum Beispiel für den anderen Teil durch das Verhalten des Anspruchsstellers ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist und der andere im Hinblick hierauf Dispositionen getroffen hat beziehungsweise sich hierauf einrichten durfte (Palandt-Heinrichs, BGB, 64. A. 2005, § 242 RN 55 f, 38; Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 11.12.1996, 5 AZR 708 und 855/95, dokumentiert in juris = DB 1997, 1778).
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